Garantie- und Kulanzleistungen
Verträglichkeitsgarantie
Hoya und Knecht & Müller AG garantieren optimale Produktequalität für unsere Brillengläser. Sollte der Endkonsument dennoch eine Unverträglichkeit äussern, so liefern wir Ersatzgläser innerhalb von 6 Monaten ab dem Lieferscheindatum mit denselben Stärken kostenfrei und ohne Wertausgleich (ohne PD-/Höhenänderung).
Wird als Ersatzglas ein Höhenwertiges Produkt ausgewählt, verrechnen wir den Aufpreis gemäss gültiger Preisliste. Bei Nichteinhalten der Einschleifempfehlungen entfällt die Verträglichkeitsgarantie.
Sollte kein Erfolg bei einer Umstellung auf ein Hoya Produkt erzieht werden, kann auch eine Gutschrift erstellt werden
Die Verträglichkeitsgarantie entfällt bei allen Solira-Produkten
Beschichtungsgarantie
36 Monate auf die Vergütung (ohne Wertausgleich in identischer Stärke, Material, Tönung und Beschichtung)
24 Monate auf alle Sunnyline Produkte.
Beschädigungen der Oberfläche durch unsachgemässe Behandlung sind von dieser Gewährleistung ausgenommen. Nach Erhalt der zurückgesandten Gläser erstellen wir Ihnen die entsprechende Gutschrift.
Kulanzleistungen
Augenarzt- Rezeptfehler 100 % Bei einer Verordnung, die nicht älter als 6 Monate ist.
Optiker- Refraktionsfehler 100 % Bei einer Refraktion, die nicht älter als 6 Monate ist.
Werkstattbruch 50 % Gilt nur innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung.
Falschbestellungen 50 % Bei Bestellungen, die nicht älter als 3 Monate sind.
Hoya / Knecht & Müller bietet ihren Kunden vor einer Katarakt- Operation und bei einem Prismenaufbau ein paar Übergangsgläser an. Als Lösung erhalten Sie Produke aus dem Sunnyline Sortiment.
Wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung ein paar Hoya- Markengläser bestellt wird, schreiben wir die Übergangsgläser gut.
2 für 1 auch auf Fremdprodukte