Garantie- und Kulanzleistungen

Verträglichkeitsgarantie

Hoya und Knecht & Müller AG garantieren optimale Produktequalität für unsere Brillengläser. Sollte der Endkonsument dennoch eine Unverträglichkeit äussern, so liefern wir Ersatzgläser innerhalb von 6 Monaten ab dem Lieferscheindatum mit denselben Stärken kostenfrei und ohne Wertausgleich (ohne PD-/Höhenänderung).
Wird als Ersatzglas ein Höhenwertiges Produkt ausgewählt, verrechnen wir den Aufpreis gemäss gültiger Preisliste. Bei Nichteinhalten der Einschleifempfehlungen entfällt die Verträglichkeitsgarantie.

Sollte kein Erfolg bei einer Umstellung auf ein Hoya Produkt erzieht werden, kann auch eine Gutschrift erstellt werden
Die Verträglichkeitsgarantie entfällt bei allen Solira-Produkten

 

Beschichtungsgarantie

36 Monate auf die Vergütung (ohne Wertausgleich in identischer Stärke, Material, Tönung und Beschichtung)
24 Monate auf alle Sunnyline Produkte.
Beschädigungen der Oberfläche durch unsachgemässe Behandlung sind von dieser Gewährleistung ausgenommen. Nach Erhalt der zurückgesandten Gläser erstellen wir Ihnen die entsprechende Gutschrift.

 

Kulanzleistungen

Augenarzt- Rezeptfehler            100 %   Bei einer Verordnung, die nicht älter als 6 Monate ist.
Optiker- Refraktionsfehler         100 %   Bei einer Refraktion, die nicht älter als 6 Monate ist.
Werkstattbruch                              50 %   Gilt nur innerhalb von 3 Monaten nach Auslieferung.
Falschbestellungen                       50 %    Bei Bestellungen, die nicht älter als 3 Monate sind.

Hoya / Knecht & Müller bietet ihren Kunden vor einer Katarakt- Operation und bei einem Prismenaufbau ein paar Übergangsgläser an. Als Lösung erhalten Sie Produke aus dem Sunnyline Sortiment.
Wenn innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung  ein paar Hoya- Markengläser bestellt wird, schreiben wir die Übergangsgläser gut.

2 für 1 auch auf Fremdprodukte